AGB

Nutzungsbedingungen DriversCare

1. Geltungsbereich / Vertragspartner

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend für die Nutzung der webbasierten Softwarelösung „DriversCare“ (nachfolgend PLATTFORM) sowie die mobile Applikation „DriversCare App“ (nachfolgend APP), gemeinsam auch „DriversCare“ genannt, durch den KUNDEN. Vertragspartner ist die Firma Digital Fleet Solutions GmbH, Püllenweg 5, 41352 Korschenbroich, vertr. d. d. GF Claus-Dieter Wollnik, (nachfolgend ANBIETERIN).

1.2. Die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des KUNDEN wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die ANBIETERIN den Bedingungen des KUNDEN nicht ausdrücklich widersprochen hat und/oder Leistungen widerspruchslos erbringt.

1.3. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die AGB in der mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass die ANBIETERIN gesondert auf diese hinweisen muss.

1.4. Das Produktangebot der ANBIETERIN richtet sich ausschließlich an KUNDEN, die Unternehmer sind. „Unternehmer“ i.S.d. AGB sind natürliche, juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.5. Der Vertragstext ist im Login-Bereich unter www.drivers-care.com jederzeit einsehbar. Die aktuelle Fassung dieser AGB kann unter [Link einfügen] eingesehen und gespeichert werden.

2. Vertragsgegenstand

2.1. „DriversCare“ ist ein webbasiertes System zur Digitalisierung der Kommunikation zwischen Fahrer, Fuhrparkmanagern und Dienstleistern in Pkw- und Nutzfahrzeugflotten, bestehend aus einer kostenpflichtigen webbasierten Softwarelösung (PLATTFORM) und einer mobilen Applikation (APP). Details zum geschuldeten Leistungsumfang sind der Funktionsbeschreibung unter [www.drivers-care.com], die Vertragsbestandteil wird, zu entnehmen.

2.2. Die ANBIETERIN behält sich vor, den Leistungsumfang von DriversCare zu modifizieren, soweit dies dem KUNDE zumutbar ist (bspw. Updates, Funktionserweiterungen, etc.). Bei wesentlichen Änderungen wird der KUNDE über DriversCare informiert.

3. Vertragsschluss / Registrierung

3.1. Für den Vertragsschluss wird die ANBIETERIN dem KUNDEN ein Angebot (nachfolgend „ANGEBOT“) in Textform zukommen lassen. Der KUNDE kann das Angebot in Textform (z.B. Fax oder Email) innerhalb von drei Monaten gegenüber der ANBIETERIN annehmen. Mit Zugang der Annahme bei der ANBIETERIN kommt ein Vertrag nach Maßgabe dieser AGB, dem ANGEBOT und der im ANGEBOT beigefügten Anlagen zustande.

3.2. Zur Nutzung von DriversCare ist die Registrierung (Eröffnung eines KUNDEN-Accounts) erforderlich. Jeder KUNDE darf sich nur einmal registrieren. Registrierte Accounts sind nicht übertragbar. APPs können Nutzer unentgeltlich im APP-Store auf ihr Endgerät herunterladen. Es gelten insoweit ergänzend die AGB des jeweiligen APP-Stores.

4. Rechte und Pflichten der ANBIETERIN

4.1. Die ANBIETERIN stellt dem KUNDEN und den vom KUNDEN berechtigten Mitarbeitern nach Ablauf einer unentgeltlichen Testphase von 30 Tagen gegen Entgelt eine IT-Infrastruktur (PLATTFORM) nebst APP zur Verfügung, deren konkreter Inhalt und Umfang sich aus der Funktionsbeschreibung sowie dem ANGEBOT der ANBIETERIN ergibt. APPs gelten mit Download, die PLATTFORM mit Freischaltung der Zugangsdaten als betriebsfähig bereitgestellt.

4.2. Die ANBIETERIN ist nach Genehmigung des Kunden berechtigt, sich zur Leistungserbringung Subunternehmern zu bedienen.

4.3. Verstößt der KUNDE gegen die ihm aus Ziffer 5. dieser Bedingungen geltenden Pflichten, kann die ANBIETERIN den Zugriff auf DriversCare nach erfolgloser Aufforderung zur Beseitigung der Störung zeitlich beschränken oder dauerhaft sperren. Eine endgültige zeitlich unbefristete Sperrung ist insbesondere möglich, wenn der KUNDE die ANBIETERIN oder Dritte in erheblichem Maße schädigt oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt, der ein Vertragsverhältnis unzumutbar macht. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. Rechte und Pflichten des KUNDEN

5.1. Der KUNDE wird die ANBIETERIN unverzüglich über Änderungen der zur Durchführung des Vertrags notwendigen Daten informieren. Er wird DriversCare nur im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen und alle zur Leistungsabwicklung dieses Vertrags notwendigen Pflichten –insbesondere die Verwaltung neuer und ausscheidender Mitarbeiter im System, die Ausstattung von Mitarbeitern mit mobilen Endgeräten, etc. – rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen.

5.2. Der KUNDE wird die ihm, bzw. den autorisierten Mitarbeitern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff Dritter schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Sobald der KUNDE Anzeichen dafür erlangt, dass die Zugangsberechtigung von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurde, ist er verpflichtet die ANBIETERIN unverzüglich zu informieren.

5.3. Der KUNDE wird es unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von der ANBIETERIN betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze der ANBIETERIN unbefugt einzudringen.

5.4. Der KUNDE verpflichtet sich darüber hinaus

a) berechtigte Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Bestimmungen zu verpflichten,

b) keine Handlungen durchzuführen, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen,

c) keine Handlungen durchzuführen, die das einwandfreie Funktionieren bzw. Erscheinungsbild von DriversCare blockieren, belasten oder beeinträchtigen könnten (bspw. schädigende Quellcodes oder sonstige schädigende Programmieranweisungen),

d) keine gesetzlich geschützten Daten und Inhalte zu speichern oder zu verwenden, ohne dazu berechtigt zu sein.

5.5. Der KUNDE hat sicherzustellen, dass die notwendige Hard- und Software, insbesondere für die Internetnutzung, sowie der erforderliche Internetzugang nebst gängigem Internetbrowser vorhanden sind und auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Die Bereitstellung dieser Voraussetzungen sowie der Telekommunikationsdienste der Übermittlungsleistungen vom Server bis zu den vom KUNDEN und dessen Mitarbeitern eingesetzten Geräten sind nicht Gegenstand dieses Vertrags, sondern obliegen dem KUNDEN.

Die Verfügbarkeit und fehlerfreie Lauffähigkeit der App auf Endgeräten wird für mindestens die jeweils aktuellste Version IOS oder Folgeprodukt bzw. Android oder Folgeprodukt sowie die zwei vorhergehenden Versionen beider Betriebssysteme gewährleistet, soweit auch der Hersteller des Betriebssystems (Apple: IOS, Google: Android) eine Abwärtskompatibilität der Systeme vorsieht.

5.6. Dem KUNDEN obliegt es, angemessene und der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechende Vorkehrungen zur Datensicherung zu treffen, damit die Daten aus den Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduziert werden können.

6. Rechteeinräumung

6.1. Der KUNDE und die von ihm berechtigten Nutzer erhalten unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit des jeweiligen Vertrags zeitlich beschränkte Recht, mittels Telekommunikation auf DriversCare zuzugreifen und die mit DriversCare verbundenen Funktionalitäten gemäß diesen Regelungen zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an Softwareapplikationen, Quellcodes oder der Betriebssoftware erhält der KUNDE nicht.

6.2. Der KUNDE ist nicht berechtigt, DriversCare über die nach Maßgabe dieses Vertrags erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen. Insbesondere ist es dem KUNDE nicht gestattet, DriversCare oder Teile hiervon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen. Der KUNDE ist ferner nicht berechtigt, den Programmcode oder Teile hiervon zu verändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren, rückwärts zu entwickeln (reverse engineering) oder den Quellcode auf andere Weise festzustellen sowie abgeleitete Werke hiervon zu erstellen. Die Bestimmungen der §§ 69 d, 69 e UrhG bleiben hiervon unberührt.

6.3. Die gewährten Nutzungsrechte gelten auch für Updates und Upgrades, die während der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt werden, es sei denn es werden gesonderte Lizenzbestimmungen getroffen.

6.4. Der KUNDE räumt der ANBIETERIN an den über DriversCare generierten Anwendungs- und Analysedaten im Zeitpunkt ihrer Entstehung das unwiderrufliche, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte einfache Recht ein, diese Daten in anonymisierter Form zu eigenen Zwecken (u.a. zur Verbesserung und Bewerbung der Software) zu nutzen.

7. Verfügbarkeit

7.1. Die ANBIETERIN gewährt eine Verfügbarkeit von 99,5 % pro Kalenderjahr abzüglich der vereinbarten Wartungsfenster sowie abzüglich solcher Ausfallzeiten, die die ANBIETERIN nicht zu vertreten hat.

7.2. Die ANBIETERIN ist darüber hinaus berechtigt, die Nutzung von DriversCare zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten, Umsetzung rechtlicher Anforderungen etc.) erforderlich ist, einzustellen oder zu beschränken (sog. Downtime). Die ANBIETERIN berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen des KUNDEN, wie z.B. durch Vorabinformationen. Ein Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung, Kündigung dieses Vertrages oder Geltendmachung von Ersatzansprüchen besteht nicht in diesen Fällen nicht.

7.3. Die Haftung der ANBIETERIN gemäß Ziffer 8. bleibt hiervon unberührt.

8. Gewährleistung / Haftung

8.1. Die Gewährleistung der ANBIETERIN erstreckt sich nicht auf solche Schäden und / oder Störungen, die dadurch verursacht werden, dass der KUNDE schuldhaft gegen Bestimmungen dieses Vertrags verstößt. Der KUNDE wird die ANBIETERIN auf Anforderung nach Kräften bei der Ermittlung und Beseitigung von Fehlern unterstützen.

8.2. Tritt an den von der ANBIETERIN erbrachten Leistungen ein Mangel auf, wird die ANBIETERIN diesen innerhalb angemessener Zeit nach ihrer Wahl entweder beseitigen oder die beanstandete Leistung von neuem mangelfrei erbringen (insgesamt Nacherfüllung).

8.3. Die ANBIETERIN haftet auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen unbeschränkt und nach den gesetzlichen Bestimmungen

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
  • im Umfang einer von der ANBIETERIN übernommenen Garantie
  • bei Arglist der ANBIETERIN

Gleiches gilt im Falle eines Schuldnerverzugs der ANBIETERIN für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.

8.4. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der ANBIETERIN der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Schäden, die durch die Nutzung von APPs auf Geräten mit vollständigem administrativen Zugriff (Jailbreaking von iOS) entstehen, gelten als nicht vorhersehbar.

8.5. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn es liegt eine der Voraussetzungen nach Ziffer 8.3. und 8.4. vor.

8.6. Die ANBIETERIN haftet weder für die Funktionsfähigkeit der Telekommunikationsverbindung (Telefon- / ISDN / DSL –Leitungen etc.) zu seinem Server bei Stromausfällen sowie bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich der ANBIETERIN stehen. Die ANBIETERIN haftet ferner nicht bei Schäden, die durch höhere Gewalt oder vergleichbarer Ereignisse eintreten. Als vergleichbare Ereignisse gelten insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber sowie Störungen im Bereich anderer Telekommunikations- oder Dienstanbieter.

8.7. Die verschuldensunabhängige Haftung der ANBIETERIN auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Ziffer 8.3. und 8.4. dieser AGB bleiben unberührt.

8.8. Eine weitergehende Haftung der ANBIETERIN besteht nicht.

8.9. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der ANBIETERIN.

9. Vergütung / Zahlungsmodalitäten

9.1. Die Zahlungsmodalitäten (Höhe der Vergütung, Zahlungsweise) für die zu erbringende Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen ANGEBOT / EINZELVERTRAG. Vorbehaltlich abweichender Regelungen werden Forderungen mit Zugang der Rechnung sofort fällig.

9.2. Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

9.3. Befindet sich der KUNDE in Höhe von mindestens 2 Monatsvergütungen in Zahlungsverzug, ist die ANBIETERIN nach erfolgloser Mahnung berechtigt den Zugang zu DriversCare nach Androhung per E-Mail vorläufig bis zur vollständigen Zahlung zu sperren. Die ANBIETERIN wird dem KUNDEN den avisierten Termin für die vorläufige Sperrung im Rahmen der Androhung mitteilen.

10. Datenschutz

10.1. Informationen zur Datenerhebung durch die ANBIETERIN können der Datenschutzerklärung unter https://www.drivers-care.com der ANBIETERIN entnommen werden. Die ANBIETERIN verfügt über einen Datenschutzbeauftragten.

10.2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der KUNDE selbst oder durch die ANBIETERIN personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren Bestimmungen (DSGVO, BDSG etc.) berechtigt ist. Die Parteien schließen insoweit einen Auftragsverarbeitungsvertrag, in dessen Rahmen Details zur Datenverarbeitung personenbezogener Daten zu regeln sind.

11. Vertragsdauer / Kündigung

11.1. Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und treten mit Annahme des Angebots der ANBIETERIN durch den KUNDEN in Kraft. Sie sind mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres von beiden Parteien kündbar, es sei denn im jeweiligen ANGEBOT / EINZELVERTRAG wurde abweichendes vereinbart.

11.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.3. Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail, Telefax, etc.).

12. Änderungsvorbehalt

Die ANBIETERIN behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern, sofern dies dem KUNDEN zumutbar ist. Sie wird den KUNDEN über die Änderungen und ein bestehendes sechswöchiges Widerspruchsrecht informieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist, die ab Erhalt der Information zu laufen beginnt, kein Widerspruch des KUNDEN, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Dies gilt nicht für Hauptleistungspflichten der Parteien.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen ANBIETERIN und KUNDE findet vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

13.2. Erfüllungsort für alle Ansprüche gegen die ANBIETERIN ist Sitz der ANBIETERIN.

13.3. Als Gerichtsstand gilt Mönchengladbach als vereinbart, sofern es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Die ANBIETERIN ist jedoch berechtigt, den KUNDEN auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt nicht, wenn zwingende gesetzliche Regelungen im Sinne von Artikel 24, 25 oder 26 EuGVVO in der Fassung vom 12. Dez. 2012 entgegenstehen.

13.4. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so bleibt hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Enthält der Vertrag eine Regelungslücke, gilt Gleiches.

Stand: 01.05.2020